Absicherung einer Baustelle oder Baugrube

Betreten der Baustelle verboten – Diese Tafel reicht zur Absicherung einer Baustelle nicht aus.

Wer bereits ein Haus gebaut hat, bzw. sich mit dem Thema Hausbau beschäftigt, kennt auch die Problematik der Absicherung solch einer großen Baustelle. Die bekannteste Maßnahme, welche von vielen Bauherren durchgeführt wird ist die Montage eines Warnschildes. Sehr oft liest man dann den berühmten Satz auf einem gelben Warnschild:
Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für Ihre Kinder!

Wer sich aber mit einem solchen Schild in Sicherheit wiegt, der sei gewarnt. Zum Einen haften Eltern auch so für Ihre Kinder, auch ohne Warnschild, aber diese Haftung betrifft in erster Linie Schäden, die durch Kinder verursacht werden und nicht Verletzungen, welche Kinder davontragen. Zum Anderen haben Eltern zwar eine Aufsichtspflicht über Ihre Kinder, aber eben nicht rund um die Uhr. Sollte daher ein Kind auf einer Baustelle zu Schaden kommen, wird das oben genannte Schild keinen 100%  Schutz des Bauherrn darstellen und das Gericht wird sicher darüber entscheiden, wer in welchem Ausmaß für solch einen Unfall verantwortlich ist.

Warnschilder können daher zur Absicherung eher unterstützend eingesetzt werden. Sei es mit einer Warnung vor elektrischer Spannung oder vor einer unvorhergesehen Stolper- und oder Rutschgefahr. Weitere Beispiel zu Warnschildern finden Sie auf: (http://www.seton.de/28/Warnschilder/)

Jedoch können Warnschilder niemals als alleinige Absicherung einer Baustelle oder einer Baugrube dienen. Vor allem was Kinder betrifft, muss man davon ausgehen, dass viele solche Schilder nicht lesen können, selbst wenn sie diese bemerken, wovon man aber auch nicht ausgehen kann.

Sichern Sie Baugruben und gefährliche Orte auf Baustellen daher mit Gittern, Zäunen, Abdeckungen usw. ab. Auch das berühmte Rote Absperrband ist eher dafür geeignet auf eine gefährliche Stelle hinzuweisen, als diese abzusichern.
Wer keine Absicherung an gefährlichen Stellen einer Baustelle anbringt handelt fahrlässig, so zumindest die derzeitige Rechtsmeinung.

Beachten Sie daher folgende grobe Richtlinien:

Löcher, Gruben oder andere Öffnungen sollten abgedeckt oder zumindest unzugänglich gemacht werden. Dabei reicht ein Kunststoffband nicht aus, es muss eine stabilere Absicherung sein. Das Kunststoffband dient lediglich der Hervorhebung des Gefahrenbereichs.

Werkzeug, oder Maschinen sollten weggeräumt, weggesperrt, oder unzugänglich gemacht werden. Warnschilder können hier unterstützend sein.

Der Strom sollte bei verlassen der Baustelle abgestellt werden, der Baustromverteiler sollte versperrt sein.
Gasflaschen oder andere entzündliche Stoffe sollten sicher verwart sein.

Falls die Gefahr besteht, dass Teile auf einen begehbaren Weg herunterfallen könnten (insbesondere bei Abbrucharbeiten) so ist dieser Bereich zu überdachen.

Zusammengefasst ist eine Baustelle oder Baugrube derart abzusichern, das davon keine Gefahr für Menschen (vor allem Kinder) darstellt. Dazu gehört eine Abgrenzung und/oder eine Ausleuchtung der gefährlichen Stellen. Warnschilder können diese Absicherung ergänzen aber nicht ersetzen.