Einspeisevergütung in Österreich

Um die Rentabilität einer Photovoltaikanlage zu bestimmen müssen Sie die aktuelle Einspeisevergütung kennen.

Die Photovoltaik Förderung in Österreich ähnelt eigentlich den Fördermitteln in Deutschland. In Österreich beträgt die durchschnittliche Sonnenscheindauer 10 % mehr als in Deutschland. Es herrschen mediterrane Klimaverhältnisse, sodass der Einsatz von Solaranlagen überaus lukrativ ist. Solarenergie gehört zu den beliebtesten regenerativen Energien der heutigen Zeit. Für private Haushalte ist diese mit Finanzierungshilfen durchaus erschwinglich. Häufig werden die Solarkampagnen in Photovoltaik- und Solarthermieprojekte unterteilt.

Das Ökostromgesetz gilt bundesweit und regelt in erster Linie die Einspeisevergütung und die Tarifförderung für Solaranlagen in Österreich. Das österreichische Gesetz besteht seit 2002 und wurde mehrere Male novelliert. Derzeit gilt die Rechtslage, die auf dem Gesetz des Jahres 2002 basiert.

Zuletzt wurde eine novellierte Fassung zum Ökostromgesetz im September 2009 im Nationalrat beschlossen. Jährlich wird per Ökostromverordnung die Höhe der Einspeisetraife festgehalten. In jedem Jahr werden etwa 2,1 Millionen Euro für die Tarifförderung zur Verfügung gestellt. In Österreich wurde ein Anlageregister eingeführt, um die Stromleistung präzise erfassen zu können. Auf diese Weise müssen alle Betreiber einer Anlage, ehe die Anlage ins Netz geht, die Leistung und den Standort der Photovoltaikanlage melden.

Seit dem letzten Jahr hat sich einiges geändert. Bereits im September letzten Jahres wurden die neue Einspeisetarife bekannt gegeben. Die Tarife wurden deutlich gekürzt, was aber auch zu erwarten war. Die verschiedenen Klassen wurden abgeschafft. Früher unterschied man immer zwischen kleineren und größeren Anlagen. Darüber hinaus bekommen Aufdachanlagen nun auch noch einen Zusatz von 200 €/kWp. Somit konnte sich die Arbeitskammer also doch durchsetzen. Diese trat bereits seit langer Zeit für die Investitionsförderung ein.

Österreich arbeitet mit 2 unterschiedlichen Fördermodellen, die von zwei unterschiedlichen Behörden verwaltet werden. Die Förderung des KLIEN, bei der 30 % der Kosten übernommen werden, ist auf eine Anlagengröße von 5 kWp beschränkt. Der Kunde muss sich eigenständig um den Stromverbrauch kümmern. Ein hoher Energieverbrauch ist hierbei der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg. Der überschüssige Strom wird normalerweise nur zum Marktpreis vergütet, außer man verhandelt sehr geschickt mit dem Stromversorger.

Beim zweiten Modell wird der gesamte Strom zu einem geförderten Tarif eingespeist, was als Volleinspeisung bezeichnet wird. Dieser Tarif lag vor wenigen Jahren noch bei 38 cent/kWh, nun liegt er bei 18,12 cent/kWh wenn die Anlage auf dem Dach montiert wird. Die schnelle Entwicklung dieser Technologie kann hieran erkannt werden, da nur wegen den fallenden Preisen eine solche Veränderung möglich ist.

Im aktuellen Bundesgesetzblatt wurden auch noch Tarife für 2012 veröffentlicht. Wichtig ist jedoch nur der Block aus 2013. Bereits am 1.1 müssen alle Genehmigungen vorliegen, um diesen Tarif zu bekommen. Die Genehmigung für eine kleine Anlage kann 2 oder 3 Monate in Anspruch nehmen. Genehmigungen für Anlagen im Bereich zwischen 100 und 500 kWp müssen mit 6 bis 8 Monaten kalkuliert werden. Mit ein wenig Glück muss diese Regelzeit jedoch nicht unbedingt gelten.