Heizenergie sparen – Verschwendung von Heizenergie vermeiden

Wenn man seine jährlichen Kosten für Heizenergie reduzieren möchte, dann sollte der erste Schritt diesbezüglich sein, Verschwendung von Heizenergie zu vermeiden.

So sollte man u.a. folgende Punkte beachten:

a) Raumtemperaturen leicht reduzieren
Die meisten Menschen möchten es auch im Winter wohlig warm in ihren Wohnungen haben.
Dieser Wunsch ist verständlich und auch durchaus berechtigt. Dennoch sollte man es mit dem Beheizen von Wohnräumen nicht übertreiben.
So sollte eine Raumtemperatur von 21 Grad Celsius durchaus für ein behagliches Raumklima ausreichen, denn man sollte sich stets vor Augen führen, dass jedes Grad mehr an Raumtemperatur die Heizkosten um rund sechs Prozent steigen lassen.
Es sollte zum Beispiel auch kaum nötig sein, die Wohnung auf T-Shirt taugliche Temperaturen aufzuheizen, wenn draußen knackiger Frost herrscht.

b) Temperaturen intelligent absenken
Räume, in denen man sich nicht aufhält oder in denen man lediglich schläft, sollten weniger stark beheizt werden, als Räume, in denen man verweilt.
Deshalb sollte man die Raumtemperaturen in ungenutzten Räumen und jede Nacht um etwa fünf bis sechs Grad reduzieren, um Energiekosten zu sparen.
Eine Absenkung der Raumtemperatur ist auch völlig ausreichend, um die Heizkosten zu minimieren.
Vermeiden sollte man hingegen, die Heizkörper während der kalten Jahreszeit komplett auszuschalten, da dann die Räume so stark auskühlen können, das ein späteres Wiederaufheizen der jeweiligen Räume deutlich mehr Heizenergie verbrauchen würde.

c) Entweder Heizen oder Lüften
Eine sehr verschwenderisches Verhalten, dass eigentlich jedem Menschen bewußt sein sollte aber immer wieder beobachtet werden kann, ist, bei offenem Fenster zu heizen.
Dieses Verhalten stellt natürlich eine grobe Verschwendung von Heizenergie dar und sollte unbedingt unterlassen werden.
Ihre Nachbarn werden sich ggf. zwar freuen, dass Sie die kalte Außenluft erwärmen wollen, die schmerzliche Abrechnung für dieses Verhalten findet man jedoch spätestens auf der jährlichen Heizkostenabrechnung wieder.