Was deckt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab und ist es sinnvoll diese abzuschließen?
Für absolut alle Personen, die ein Haus bauen möchten, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung, die es gibt. Aber auch, wenn es um eine Sanierung oder Modernisierung geht, sollte eine solche Versicherung abgeschlossen werden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kostet außerordentlich wenig Geld, wenn man beachtet was einem für diesen kleinen Betrag alles geboten wird. Meistens läuft solch eine Versicherung zwei Jahre lang, jedoch kann sie auch verlängert werden, wenn ein Einmalbetrag gezahlt wird.
Auf so einer Baustelle kann immer mal etwas schief laufen. Ob nun ein Sturm ein Gerüst zum fallen bringt, ein Baum auf das Haus stürzt oder aber ein Besucher über ein Baustellenteil stürzt – alle Kosten, die bei solchen Vorfällen entstehen, wird die Bauherrenversicherung für die Kunden übernehmen. Bauherren können sich bei einem Unfall, der auf ihrer Baustelle geschieht, nicht freisprechen (vgl. dazu auch http://nergico.com/hausbau/absicherung ).
Der Besitzer des Hauses wird für alle Schäden haften, die anderen Sachen oder Personen im Zusammenspiel mit Baumaßnahmen geschehen. Egal ob er letzten Endes dafür verantwortlich ist oder nicht, die Versicherung wird alles Notwendige in die Wege leiten und sich um den Schaden kümmern. Man wird sich also jede Menge Ärger und Geld einsparen, sodass man sich voll und ganz auf den Hausbau konzentrieren kann.
In aller Regel übernimmt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung berechtigte Schadensersatzforderungen. Neben den berechtigten Forderungen wird die Versicherung darüber hinaus unberechtigte Forderungen abwehren, sodass man sie gleichzeitig als eine Art Rechtsschutzversicherung ansehen könnte. Sollte ein Unfall geschehen, wird die Versicherung also zunächst einmal überprüfen, ob die Schadensersatzforderung rechtens ist. Sollte sie zu der Ansicht gelangen, dass die Ersatzansprüche keinesfalls gerechtfertigt sind, dann wird sie die Kostenübernahme ablehnen, aber die Kosten einer gerichtlichen Verhandlung tragen. Es ist vollkommen egal, ob das Verfahren letzten Endes gewonnen oder verloren wird.
Die Kosten für eine solche Versicherung werden normalerweise immer in einem einzigen Betrag beglichen, jedoch kann dies von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt sein. Die Summe, die zu begleichen ist, ist von der Bausumme abhängig, die zu versichern ist sowie von den veranschlagten Eigenleistungen.
Wenige Versicherer bieten auch an, Eigenleistungen bis zu einem Betrag von beispielsweise 25.000 Euro mitzuversichern. Eigenleistungen, die diese Grenze überschreiten, müssen dann aber mit einem Zuschlag bezahlt werden. Wer einen Vergleich der einzelnen Versicherungen anstellt, wird schnell merken, dass sich dieser Punkt schnell feststellen lässt. Natürlich sollte nicht nur aus diesem Grund ein Versicherungsvergleich angestellt werden.Lesen Sie dazu auch folgenden Beitrag zum Thema Bauherrenhaftpflichtversicherungen im Vergleich
Die Beträge, die die einzelnen Versicherer verlangen, unterscheiden sich teilweise enorm. Daher ist solch ein Vergleich, der übrigens kostenlos im Internet angeboten wird, durchaus sinnvoll. Neben den Beiträgen kann sich auch der Leistungsumfang ein wenig unterscheiden, weshalb alle Fakten gründlich studiert werden sollten.
Die Summe, bis zu der eine Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet, sollte niemals unter 3 Millionen Euro liegen. Diese Grenze gilt pauschal für Sach- und Personenschäden. Bei der Berechnung der Summe, die im Endeffekt vom Bauherren für den Abschluss einer Versicherung getilgt werden muss, wird nach der Bauleistung gefragt, sodass diese im Vergleich bereits eingebaut ist.
Bei den Ent- und Beladevorrichtungen kann es zu verschiedenen Leistungen bei den Tätigkeitsschäden kommen. In der Regel versichern die meisten Bauherrenhaftpflichtversicherungen eine solche Leistung nicht mit. Die Nutzung von Winden, Kränen oder übrigen Ent- und Beladevorrichtungen wird mit eingeschlossen.
Ehe man sich für eine Versicherung entscheidet, sollte man demnach alle Fakten gründlich durchgehen und sich erst danach festlegen. Im Internet können sogar Antragsstellungen ausgedruckt werden, sodass man diese nur noch mit der Post oder per Mail verschicken muss.